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Glossar

Adaptation

Anpassung von Texten an die Zielkultur bzw. an eine andere Sprachebene.

Apostille

Die Apostille ist eine Form der Überbeglaubigung, mit der die Unterschrift des ermächtigten Übersetzers bestätigt wird. Die Apostille wird benötigt, wenn eine beglaubigte Übersetzung bei ausländischen Behörden in Ländern vorgelegt werden muss, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 sind (wie z.B. alle EU-Staaten). Sie dient der Vereinfachung des Rechtsverkehrs und wird in Deutschland von den Gerichten ausgestellt. Wenn der Empfänger Ihrer Urkunde eine Apostille verlangen sollte, so erhalten Sie diese beim Landgericht Darmstadt für Übersetzer, die im Raum Darmstadt ermächtigt sind. Für Länder, die nicht Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens sind, muss vom Gericht eine Legalisation ausgestellt werden.

Ausgangstext

Dies ist der Text, der übersetzt werden soll. Idealerweise können Sie uns den Ausgangstext in digitaler Form so zur Verfügung stellen, dass er direkt mit den gängigen Textverarbeitungsprogrammen bearbeitet werden kann (z. B. MS Word). Ausgangstexte in Form von PDF-Vorlagen oder Ausdrucken nehmen wir ebenfalls an. Wir können auch bestimmte Austauschformate von DTP-Programmen (Framemaker, Interleaf usw.) verarbeiten.

Beglaubigung

Übersetzungen amtlicher Dokumente wie z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden müssen häufig beglaubigt werden. Nur ermächtigte Übersetzer sind dazu berechtigt und versehen ihre Übersetzung mit einem entsprechenden Stempel und einem Vermerk. Für diesen Vorgang wird vom Übersetzer eine Gebühr erhoben. Ist die Übersetzung für das Ausland bestimmt, kann in Abhängigkeit von den Vorgaben des dortigen Empfängers eine Überbeglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich sein.

Berufs- und Ehrenordnung des BDÜ

Alle auf dieser Website vertretenen Mitglieder sind der Berufs- und Ehrenordnung des BDÜ verpflichtet, die eingesehen werden kann unter: www.bdue.de

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. - BDÜ

Im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. sind mehr als 6.000 Übersetzer und Dolmetscher mit nachgewiesener Qualifikation organisiert. Unter www.bdue.de erfahren Sie in der Rubrik "Wir über uns" mehr über die Ziele und Organisationsweise des Verbands.

DIN-NORM DIN EN 15038:2006

Übersetzungs-Dienstleistungen – Dienstleistungsanforderungen

Diese DIN-Norm dient der Festlegung und Definition von Anforderungen, die für das Erbringen einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung durch Übersetzungsdienstleister erforderlich sind (siehe z.B. Vier-Augen-Prinzip). Die Mitglieder des BDÜ erfüllen nicht nur die in der Norm gestellten Qualifikationsanforderungen, vielmehr gehen die Anforderungen des BDÜ z.T. weit über die in der Norm definierten Mindestanforderungen hinaus. Die DIN EN 15038 kann als gute Grundlage für die Vereinbarung von Übersetzungsprozessabläufen zwischen Kunde und Übersetzungsdienstleister verwendet werden.

Dolmetschen

Dolmetschen ist die mündliche Übertragung gesprochener Texte von einer Sprache in die andere. (siehe auch Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Verhandlungsdolmetschen)

Ermächtigter Übersetzer

Ein Übersetzer wird durch das Landgericht ermächtigt, in dessen Einzugsbereich er seinen Wohnsitz hat, und kann dann offiziell die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzung bestätigen. Diese beglaubigten Übersetzungen werden dann bei Behörden im Inland (Standesamt, Gericht usw.) anerkannt.

Ist die Übersetzung für das Ausland bestimmt, kann in Abhängigkeit von den Vorgaben des dortigen Empfängers eine Apostille (Überbeglaubigung) erforderlich sein.

Flüsterdolmetschen

Beim Flüsterdolmetschen (auch "Chuchotage" genannt) wird simultan, also zeitgleich im Flüsterton gedolmetscht, jedoch ohne Kabine.

Glossar

Glossare für bestimmte Fachgebiete gehören zum Handwerkzeug eines jeden Übersetzers und Dolmetschers. Früher wurden sie auf Papier geführt, heute natürlich elektronisch! Viele Kollegen arbeiten auch mit modernen Terminologie-Management-Systemen.

Honorargestaltung

Bei Übersetzungen sind Textlänge, Sprachkombination und Schwierigkeitsgrad für die Honorarberechnung ausschlaggebend. Bei sehr kurzen Übersetzungen wird eine Mindestpauschale erhoben.

Andere Leistungen wie das Lektorat oder die Adaptation schon vorhandener Texte werden nach Zeitaufwand, d.h. auf Stundenbasis abgerechnet. Dasselbe gilt übrigens für die Übertragung kreativer Texte in eine andere Sprache.

Für die Beglaubigung einer Übersetzung durch den ermächtigten Übersetzer wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Dolmetschleistungen werden nach Stunden- oder Tagessatz in Rechnung gestellt. Dieser ergibt sich ebenfalls aus der Sprachkombination und aus dem Schwierigkeitsgrad der Inhalte. Diese werden gemäß vorheriger Absprache beim Dolmetschen vergütet. Sie setzen sich zusammen aus dem Stundenverrechnungssatz zuzüglich Kilometergeld. Es kann aber auch eine Fahrtkostenpauschale vereinbart werden. Eventuell entstehende Hotel- und Verpflegungskosten werden vom Auftraggeber übernommen.

Als Richtlinie für die Honorierung der Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistung kann oft das JVEG dienen. Es regelt das Stundenhonorar des Dolmetschers und das Honorar für die Übersetzungen. Hier wird nach dem Zeilensatz für eine Normzeile abgerechnet.

JVEG

Das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, kurz JVEG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23.07.2013 m.W.v. 01.08.2013, regelt u.a. die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern für gerichtliche Aufträge.

Konsekutivdolmetschen

Beim Konsekutivdolmetschen überträgt der Dolmetscher gesprochene Texte in eine andere Sprache, nachdem der Redner in der Originalsprache gesprochen hat. Bei längeren Texten unterbricht der Redner seinen Beitrag, damit einzelne Textabschnitte gedolmetscht werden können. Abgesehen von einem Mikrofon (je nach Raum und Anzahl der Zuhörer) ist dafür keine spezielle Konferenztechnik erforderlich. Man sollte jedoch den zusätzlichen Zeitaufwand einkalkulieren, da sich die Redezeit eines jeden Redners durch die Verdolmetschung mindestens verdoppelt.

Kreative Texte

Als kreative Texte bezeichnet man z.B. Marketing-Texte, Werbetexte oder andere Texte, die neben ihrem Informationsgehalt auch Emotionen transportieren sollen oder spezielle Anforderungen an eine geschliffene und situationsgerechte Ausdrucksform stellen. Da Emotionen bei Menschen aus verschiedenen Kulturen unterschiedlich hervorgerufen werden, muss der Übersetzer sehr darauf achten, wie er den Leser in der Zielsprache anspricht, um adäquate Übersetzungslösungen zu finden. Das ist häufig ein längerer Prozess, der entsprechend auch nicht über die Textlänge, sondern über Zeitaufwand abgerechnet wird. Überlegen Sie einfach, wie lange Sie selbst schon an solchen Texten in Ihrer Muttersprache gefeilt haben und räumen Sie dem Übersetzer mindestens dieselbe Zeit ein!

Legalisation

Die Legalisation (eine Form der Überbeglaubigung) einer beglaubigten Übersetzung zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift wird benötigt, wenn das übersetzte Dokument bei ausländischen Behörden in Ländern vorgelegt werden muss, die nicht Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 sind. Die Legalisation wird von dem Landgericht ausgestellt, in dessen Einzugsbereich der Übersetzer ermächtigt ist. Die legalisierte Übersetzung ist dann ggf. noch beim Konsulat oder der Botschaft des entsprechenden Landes einzureichen.

Lektorat

Bereits vorhandene Texte in einer bestimmten Sprache werden von einem Muttersprachler auf Rechtschreibung, Grammatik, Stil, formale oder terminologische Konsistenz oder auch auf inhaltliche Korrektheit geprüft.

Simultandolmetschen

Simultan wird z.B. auf Konferenzen gedolmetscht. Zeitgleich mit dem Redner spricht der Dolmetscher den Text des Redners in einer anderen Sprache. Dazu sind Dolmetscherkabinen und Kopfhörer für die Zuhörer erforderlich. Beim Einsatz mehrerer Kabinen und Dolmetscher kann die Konferenz zeitgleich in mehrere Sprachen gedolmetscht werden. Der dadurch entstehende finanzielle Mehraufwand kann durch die Zeitersparnis wieder ausgeglichen werden (siehe auch Konsekutivdolmetschen).

Terminologie-Management

Wenn Sie möchten, dass ein Fachtext vom Leser in der Zielsprache ernst genommen und verstanden wird, muss die in der Übersetzung verwendete Terminologie stimmen. Hat man einmal den richtigen Terminus gefunden, muss er durchgängig im gesamten Text oder auch in allen nachfolgenden Texten so verwendet werden.
Deshalb führen Übersetzer und Dolmetscher Glossare, die heute häufig über moderne Terminologie-Management-Systeme verwaltet und verwendet werden können. Sehr wichtig ist hier auch Ihre Mithilfe als Kunde. Oft verwenden z.B. Unternehmen aus der gleichen Branche zur Differenzierung für dasselbe Objekt unterschiedliche firmeneigne Begriffe, über die der Übersetzer informiert sein muss.

Translation Memory Systeme

Übersetzer haben über spezielle Software die Möglichkeit, erstellte Übersetzungen abzuspeichern und einzelne Bausteine dieser Texte später als Referenz aufzurufen, wenn diese genauso oder ähnlich verwendet werden. Solche Verfahren garantieren, dass gerade bei aufwändigen technischen Dokumentationen immer wieder dieselben Begriffe und Wendungen verwendet und somit Missverständnisse vermieden werden. Aktualisierungen vorhandener Unterlagen bleiben in sich stimmig und können schneller durchgeführt werden. Die Kollegen in unserem Netzwerk arbeiten mit unterschiedlicher Software, u.a. mit SDLStudio, SDLTrados, SDLX, DéjàVu, Across und Wordfast. In den Kurzporträts der einzelnen Kollegen erfahren Sie mehr dazu.

Überbeglaubigung

Eine Überbeglaubigung ist erforderlich, wenn eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden soll, da sie den dortigen offiziellen Stellen nachweist, dass der Übersetzer zur Beglaubigung seiner eigenen Übersetzung berechtigt und seine Unterschrift echt ist. Je nachdem, in welchem Land die Urkunde vorzulegen ist, erfolgt diese Bestätigung in Form einer Apostille oder einer Legalisation, die von dem Landgericht ausgestellt wird, von dem der Übersetzer ermächtigt wurde.

Übersetzen

Übersetzen ist die Übertragung von schriftlich vorliegenden Texten in eine andere Sprache.

Verhandlungs- oder Gesprächsdolmetschen

Hierbei überträgt der Dolmetscher gesprochene Texte in einer Gesprächssituation zwischen zwei oder mehreren Gesprächspartnern in eine andere Sprache. Denkbare Dolmetschsituationen sind hier Gerichtsverhandlungen, Messebesuche oder Verkaufsgespräche.

Vereidigter Dolmetscher

Der Titel "allgemein vereidigter Dolmetscher" wird vom Präsidenten des für den Dolmetscher zuständigen Landgerichts verliehen. Ein allgemein vereidigter Dolmetscher ist bei notariellen Beurkundungen und gerichtlichen Verhandlungen hinzuzuziehen. Bei Familienangelegenheiten, z.B. Eheschließung beim Standesamt, ist seine Anwesenheit ebenfalls häufig erforderlich. Bei Bedarf kann am zuständigen Landgericht eine aktuelle Liste angefordert werden.

Vier-Augen-Prinzip

Die Übersetzungsnorm DIN EN 15038 empfiehlt das Vier-Augen-Prinzip. Dies bedeutet, dass Kollegen mit gleichen Sprachkombinationen und Fachgebieten die Übersetzung gegenlesen. Insbesondere bei Veröffentlichung und Drucklegung sind Übersetzungen nach dem Vier-Augen-Prinzip zu lektorieren.

Zieltext

Dies ist der fertig übersetzte Text.