Ü – Übersetzungen
Im Unterschied zum Dolmetschen beinhaltet das Übersetzen die schriftliche Übertragung von allgemein- und fachsprachlichen Texten.
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Dazu zählen etwa Websites, Pressemitteilungen, Arztbriefe, Atteste,
Krankmeldungen, Bedienungsanleitungen, Lebensläufe, Bewerbungen, Handbücher, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Marketingunterlagen, Fachartikel, Verträge, Untertitelungen, Studienarbeiten usw.
§Ü – Beglaubigte/Bestätigte Übersetzungen
Dies beinhaltet das Übersetzen von Urkunden durch eine/-n ermächtigte/-n Übersetzer/-in und die anschließende Beglaubigung der Übersetzung durch die Übersetzerin bzw. den Übersetzer.
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Dazu zählen etwa Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile, Führerscheine, Vaterschaftsanerkennungen, Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Diplomzeugnisse,
Bachelorzeugnisse, Masterzeugnisse, Promotionsurkunden, Kaufverträge, Eheverträge, Erbscheine, Grundbuchauszüge, Handelsregisterauszüge, Führungszeugnisse, Reisepässe, Ausweise, Gutachten, Kontoauszüge usw.
D – Dolmetschen
Im Unterschied zum Übersetzen beinhaltet das Dolmetschen die mündliche Übertragung in Gesprächssituationen.
Das Dolmetschen lässt sich grob in zwei Arten untergliedern: Simultandolmetschen und Konsekutivdolmetschen.
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Beim Simultandolmetschen sitzen die Dolmetscher/-innen (ein Team aus mindestens zwei Kolleg/-innen) in einer schalldichten Kabine und übertragen das gesprochene Wort –
praktisch zeitgleich mit dem/der Vortragenden (simultan) – in die Zielsprache, wobei die Zuhörer die Verdolmetschung über Kopfhörer hören.
Beim sogenannten „Flüsterdolmetschen“ sitzen die
Dolmetscher/-innen mit den Teilnehmern in einem Raum und „flüstern“ den Zuhörern die Verdolmetschung – praktisch zeitgleich mit dem/der Vortragenden (simultan) – ins Ohr. Hierbei kann auch eine
mobile Personenführungsanlage zum Einsatz kommen.
Beim Konsekutivdolmetschen, manchmal auch Verhandlungsdolmetschen genannt, überträgt der Dolmetscher/die Dolmetscherin kürzere Abschnitte von jeweils nur
wenigen Sätzen oder auch längere Abschnitte von mehreren Minuten unter Anwendung einer speziellen Notizentechnik zeitversetzt (konsekutiv) in die Zielsprache. Das Konsekutivdolmetschen kommt ohne technische
Hilfsmittel aus, verlängert die Dauer der Veranstaltung aber etwa um das Doppelte. Das Dolmetschen (flüstern oder konsekutiv) kommt etwa zum Einsatz bei Besprechungen, Elterngesprächen, Geschäftsverhandlungen
und Arztgesprächen usw.
§D – Gerichts- und Behördendolmetschen
Dies beinhaltet das Dolmetschen durch eine/-n vereidigte/-n Dolmetscher/-in bei öffentlichen Stellen
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wie Standesämtern, Ausländerbehörden, Jugendämtern, Notaren, Rentenversicherung, Jobcenter, Gerichten, Polizeidienststellen usw.
KD – Konferenzdolmetschen
Das Konferenzdolmetschen (simultan mit Kabine oder konsekutiv) kommt meist bei größeren Veranstaltungen zum Einsatz,
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etwa bei Konferenzen, Kongressen, Fachtagungen, Podiumsdiskussionen, Betriebsratssitzungen, Aufsichtsratssitzungen, Hauptversammlungen,
Ansprachen, Tischreden, Schulungen, Workshops, Audits, Führungen und Interviews usw.