KD = Dolmetschen bei Konferenzen, meist mithilfe von Dolmetscherkabinen.
§ = Die Kollegin oder der Kollege ist für diese Sprache allgemein bestellt und vereidigt bzw. ermächtigt,
d. h. berechtigt, amtliche Dokumente zu übersetzen bzw. bei öffentlichen Stellen zu dolmetschen.